Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1.  KOMPAS Turistička agencija d.o.o. /Reiseagentur GmbH/, mit Sitz in Poreč, Mate Vlašića 20, Republik Kroatien, PIN /OIB/: 13785319050 (nachfolgend kurz „die Agentur“ oder „Kompas Villas“ genannt), ist Inhaber der Marke Kompas Villas, die sich auf Erbringung von Beherbergungsleistungen in Beherbergungseinrichtungen in der gesamten Republik Kroatien spezialisiert hat.

1.2.  Bei der Erbringung von Beherbergungsleistungen tritt Kompas Villas als Reiseveranstalter auf und bietet Reisenden einen professionellen und zuverlässigen Service bei der Auswahl, der Buchung, dem Kauf und der Nutzung von Beherbergungsleistungen. 

1.3.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten wichtige Informationen, die Kompas Villas dem Reisenden zur Verfügung stellt und sind als solche integraler Bestandteil des zwischen Kompas Villas und dem Reisenden geschlossenen Beherbergungsvertrages.

1.4.  Bevor sich der Reisende in irgendeiner Weise vertraglich verpflichtet, hat er den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu prüfen. Der Umfang der Informationen und die zu ihrer Kenntnisnahme erforderliche Zeit können nicht als Begründung dafür herangezogen werden, dass der Reisende nicht in der Lage war, diese angemessen zu prüfen.

1.5.  Der Reisende ist jede natürliche oder juristische Person, die den Beherbergungsvertrag abschließt oder aufgrund des abgeschlossenen Vertrages berechtigt ist, die Beherbergungsleistung in Anspruch zu nehmen. Der Reisende, der den Beherbergungsvertrag abschließt, verpflichtet sich, alle Personen, die aufgrund des abgeschlossenen Vertrages berechtigt sind, die Beherbergungsleistung in Anspruch zu nehmen, über die Rechte und Pflichten, die sich aus den Bestimmungen des Vertrages ergeben, sowie über alle zusätzlichen Informationen, die er im persönlichen Kontakt mit den Vertretern von Kompas Villas oder per E-Mail erhalten hat, in Kenntnis zu setzen.

1.6.  Der Reisende, der einen Beherbergungsvertrag abschließen möchte, ist verpflichtet, der Agentur seine Daten und gegebenenfalls die Daten aller Reisenden, die die Beherbergungsleistung in Anspruch nehmen, zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Beherbergungsleistungen erforderlich sind (Daten aus Personaldokumenten, Gesundheitsdaten, Gewohnheiten oder andere Einschränkungen, die sich auf die Erbringung der gegenständlichen Leistung auswirken könnten). Kompas Villas haftet nicht für die Folgen und Kosten, die durch fehlende und/oder falsche Informationen entstehen. Diese liegen in der alleinigen Verantwortung des Reisenden, der die Beherbergungsleistung in Anspruch nimmt.

1.7.  Der Reisende, der beim Check-in keine genauen Angaben macht, haftet für alle Kosten und Folgen, die durch falsche Angaben entstehen.

1.8.  Der Reisende, der die Beherbergungsleistung in Anspruch nimmt, versichert, dass er berechtigt ist, erforderliche Daten und sonstige Informationen über die Reisenden, die die Beherbergungsleistung in Anspruch nehmen werden, zur Verfügung zu stellen, und dass er berechtigt ist, den Beherbergungsvertrag in deren Namen abzuschließen. 

1.9.  Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. September 2024 und die Reisenden werden vor Abschluss des Beherbergungsvertrages in geeigneter Weise über deren Anwendung belehrt. 

1.10.  Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten geschlechtsspezifischen Bezeichnungen beziehen sich gleichermaßen auf das männliche und das weibliche Geschlecht.

2. KAUF DER BEHERBERGUNGSLEISTUNG

2.1.  Kompas Villas ermöglicht den Kauf von Beherbergungsleistungen über die Online-Verkaufsschnittstelle auf der Website www.kompas-villas.com, per E-Mail, Telefon oder persönlich in den Filialen der Agentur.

2.2.  Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, nachdem der Reisende, der den Beherbergungsvertrag abgeschlossen hat, alle erforderlichen Informationen zu den Reisenden gemacht hat, sein Einverständnis mit den übermittelten Vertragsinformationen eindeutig per E-Mail, über die Online-Verkaufsschnittstelle oder über ein anderes Fernkommunikationsmittel bestätigt hat und eine Bestätigung des Vertragsabschlusses von Kompas Villas erhalten hat. 

2.3.  Verlangt Kompas Villas vom Reisenden ein Deposit oder eine Anzahlung bzw. eine Kreditkartenautorisierung, so gilt der Beherbergungsvertrag als geschlossen, wenn der Reisende innerhalb der gesetzten Frist den Betrag des Deposits oder Anzahlung leistet oder die Kreditkartenautorisierung vorlegt.

3.  ZAHLUNGSWEISE UND FÄLLIGKEIT

3.1.  Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung oder Vorauszahlung in Höhe von mindestens 30 % des Preises für die Beherbergungsleistung zu leisten; der Restbetrag ist spätestens 56 Tage vor Beginn der Nutzung der Beherbergungsleistung zu zahlen.

3.2.  Wird der Vertrag innerhalb einer Frist abgeschlossen, die kürzer ist als die Frist innerhalb welcher der Restbetrag des Preises für die Beherbergungsleistung zu leisten ist, so verpflichtet sich der Reisende, den vollen Preis für die Beherbergungsleistung zu zahlen.

3.3.  Das Zahlungsdatum ist der Tag, an dem der Reisende die Zahlung an der Kasse in der Filiale der Agentur oder eines autorisierten Reisebüros tätigt, bzw. der Tag, an dem die Zahlung des Reisenden auf dem Transaktionskonto von Kompas Villas verbucht wird.

3.4.  Nach der Zahlung wird dem Reisenden je nach der gewählten Zahlungsart eine Bestätigung des abgeschlossenen Vertrages mit detaillierten Informationen über die gekaufte Beherbergungsleistung, eine Zahlungsbestätigung und eine Berechnung des Restbetrages zur Zahlung vor dem Beginn der Beherbergungsleistung zugesandt.

3.5.  Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Bezahlung des Preises für die Beherbergungsleistung gemäß den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen garantiert dem Reisenden einen verfügbaren Platz in der ausgewählten Beherbergungseinrichtung.

3.6.  Zahlt der Reisende den Preis für die Beherbergungsleistung oder einen Teil davon nicht innerhalb der vereinbarten Frist, so gilt dies als Rücktritt vom Beherbergungsvertrag und es finden die Bestimmungen über den Rücktritt vom Beherbergungsvertrag durch den Reisenden Anwendung.

3.7.  Kompas Villas verwendet WSPay für Online-Zahlungen. WSPay ist ein sicheres System für Online-Zahlungen, Echtzeitzahlungen, Zahlungen mit Kredit- und Debitkarten und andere Zahlungsmethoden. WSPay bietet Kunden und Händlern eine sichere Registrierung und Übertragung der eingegebenen Kartendaten, was durch das in WSPay integrierte PCI DSS-Zertifikat bestätigt wird. WSPay verwendet ein SSL-Zertifikat mit 256-Bit-Verschlüsselung und das kryptografische Protokoll TLS 1.2 als höchste Sicherheitsstufe bei der Eingabe und Übertragung von Daten. Alle Zahlungen erfolgen in Euro (Symbol: €, Währungscode: EUR). Bei der Belastung Ihrer Kreditkarte wird der gleiche Betrag nach dem Wechselkurs des Kreditkartenverbandes in Ihre Landeswährung umgerechnet. Aufgrund dieser Umrechnung kann es zu einer geringfügigen Differenz zu dem ursprünglichen auf unserer Website angegebenen Preis kommen. 

3.8.  Vereinbart ein autorisiertes Reisebüro die Beherbergungsleistung im Namen des Reisenden, so gelten alle Bestimmungen dieses Punktes auch für das autorisierte Reisebüro.

3.9.  Besondere Zahlungsbedingungen können im Angebot, im Vertrag oder in der Preisliste festgelegt werden.

4.    PREIS

4.1.  Die Preise für die Beherbergungsleistung sind in Euro angegeben.

4.2.  Der Grundpreis für die Beherbergungsleistung umfasst alle in den angebotenen Beherbergungseinrichtungen beschriebenen Leistungen.

4.3.  Neben dem Grundpreis für die Beherbergungsleistung ist der Reisende verpflichtet, alle obligatorischen Nebenkosten zu zahlen, die, sofern sie nicht im Grundpreis enthalten sind, zum Grundpreis für die Beherbergungsleistung und zu etwaigen fakultativen Nebenkosten im Endpreis hinzukommen, und somit die gesamte finanzielle Verpflichtung des Reisenden aus dem Beherbergungsvertrag darstellen.

4.4.  Auf Verlangen der Agentur ist der Reisende verpflichtet, im Voraus und gesondert die Gebühren zu zahlen, die Kompas Villas im Namen und für Rechnung eines Dritten erhebt und auf deren Höhe die Agentur keinen Einfluss hat, die aber für die Abwicklung der Dienstleistung erforderlich sind. Kompas Villas wird den Reisenden rechtzeitig über das Bestehen und die Höhe dieser Gebühren sowie über etwaige Änderungen der Zahlungsweise informieren.

5.  STORNIERUNG ODER UMBUCHUNG DER REISE DURCH DEN REISENDEN

5.1.  Der Reisende hat das Recht, die Beherbergungsleistung zu kündigen. Kündigt der Reisende den Beherbergungsvertrag, ist Kompas Villas berechtigt, eine Kündigungsgebühr zu erheben.

5.2.  Ist die Kündigungsgebühr im Beleg über den abgeschlossenen Vertrag oder in den besonderen Bedingungen anderweitig geregelt, so gelten die im Beleg über den abgeschlossenen Vertrag oder in den besonderen Bedingungen festgelegten Bestimmungen.

5.3.  Die Höhe der Kündigungsgebühr richtet sich nach dem Zeitraum vor dem Leistungsbeginn, in dem der Reisende den Beherbergungsvertrag gekündigt hat.

5.4.  Wenn der Reisende die Beherbergungsleistung kündigt, behält Kompas Villas folgende Beträge vom Gesamtpreis der Beherbergungsleistung ein:

Kündigt der Reisende die Beherbergungsleistung:

Von Kompas Villas einbehaltener Betrag vom Gesamtpreis:
bis 56 Tage vor Leistungsbeginn
30% des Unterkunftspreises
55 - 43 Tage vor Leistungsbeginn
50% des Unterkunftspreises
42 - 29 Tage vor Leistungsbeginn
65% des Unterkunftspreises
28 -15 Tage vor Leistungsbeginn
90% des Unterkunftspreises
15 - 0 Tage vor Abreise (einschließlich Abreisetag oder Tag des Leistungsbeginns)
100% des Unterkunftspreises
nach Leistungsbeginn bzw. bei Nichterscheinen (no show)
100% des Unterkunftspreises

 

5.5.  Sollte der tatsächlich entstandene Schaden höher sein als die angegebene Kündigungsgebühr, behält sich Kompas Villas das Recht vor, den tatsächlichen Schaden in Rechnung zu stellen, deren Betrag jedoch nicht höher sein darf als 100% des Unterkunftspreises. Die angegebenen Kündigungsgebühren gelten auch für Änderungen des Abreisedatums und der Beherbergungseinrichtung.

5.6.  Im Falle der Stornierung der Beherbergungsleistung hat der Reisende keinen Anspruch auf Rückerstattung von Visum-, Versicherungs-, Impf- und ähnlichen Kosten. 

5.7.  Der Reisende verpflichtet sich, die Agentur über die Stornierung der Beherbergungsleistung über die Online-Verkaufsschnittstelle auf der Website www.kompas-villas.com, durch Zusendung einer Kündigungserklärung per E-Mail, mit Empfangsbestätigung durch Kompas Villas oder durch Unterzeichnung einer Kündigungserklärung in der Filiale der Agentur zu informieren. Falls der Reisende keine schriftliche Kündigungserklärung vorlegt, wird davon ausgegangen, dass der Reisende die Reise nicht storniert hat.

5.8.  Der Reisende kann auf eigenen Wunsch von der Inanspruchnahme der Reiseleistung zurücktreten, ohne dass ihm in diesem Fall ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückerstattung der Kosten oder des gezahlten Betrages zusteht.

5.9.  Vor Beginn der Beherbergungsleistung und nach Vertragsabschluss kann der Reisende den Beherbergungsvertrag auf eine Person übertragen, die alle für diesen Vertrag geltenden Bedingungen erfüllt, wenn der Reisende Kompas Villas spätestens sieben Tage vor Beginn der Leistung schriftlich darüber informiert.

5.10.  Der Übertragende und der Empfänger des Beherbergungsvertrags haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Preises und aller zusätzlichen Gebühren, Entgelte oder sonstigen Kosten, die sich aus der Übertragung des Vertrages ergeben.

6. STORNIERUNG VON BEHERBERGUNGSLEISTUNGEN DURCH KOMPAS VILLAS

6.1.  Kompas Villas kann den Beherbergungsvertrag vor Beginn der Leistungserbringung kündigen und dem Reisenden alle für die Beherbergungsleistung geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückerstatten, wenn Kompas Villas aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die Kompas Villas nicht zu vertreten hat, an der Vertragserfüllung gehindert ist und wenn sie den Reisenden unverzüglich vor Beginn der Beherbergungsleistung von der Kündigung in Kenntnis gesetzt hat.

6.2.  Im Falle der Kündigung verliert Kompas Villas den Anspruch auf den vereinbarten Preis für das Paket und ist verpflichtet, dem Reisenden alle von ihm geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Beherbergungsvertrages zurückzuerstatten.

6.3.  Ist Kompas Villas aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die nicht hätten vermieden werden können, nicht in der Lage, den Vertrag zu erfüllen, kann Kompas Villas dem Reisenden eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzunterkunft anbieten, ohne dass der Reisende verpflichtet ist, die Preisdifferenz für die Ersatzunterkunft zu erstatten.

6.4.  Nimmt der Reisende die angebotene Ersatzunterkunft nicht an, so verliert Kompas Villas den Anspruch auf den vereinbarten Paketpreis und ist verpflichtet, dem Reisenden innerhalb von 14 Tagen nach dessen Mitteilung über die Nichtannahme der Ersatzunterkunft alle vom Reisenden geleisteten Zahlungen zurückzuerstatten.

7. REISEDOKUMENTE UND ANDERE VERPFLICHTUNGEN DES REISENDEN

7.1.  Der Reisende hat rechtzeitig, d.h. vor der Reise, alle vom Bestimmungsland vorgeschriebenen Bedingungen, die sich auf den Reisepass und das Einreisevisum beziehen, zu erfüllen sowie sämtliche reisemedizinischen Maßnahmen vorzunehmen und während der Reise alle erforderlichen Reisedokumente, einschließlich der entsprechenden Nachweise über die vorgenommenen reisemedizinischen Maßnahmen zur Einsichtnahme durch die zuständigen Beamten mit sich zu führen. 

7.2.  Sollten einzelne Länder für die Einreise eine bestimmte Frist zwischen dem Tag der Einreise und dem Ablaufdatum des Reisedokuments vorschreiben, ist der Reisende allein für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich. Kompas Villas haftet nicht für daraus möglicherweise hervorgehende Schwierigkeiten oder Reiseabbrüche.

7.3.  Der Reisende ist verpflichtet, die Hausordnung der Unterkunft, in der er sich aufhält, zu beachten und mit dem Vertreter der Agentur und dem Leistungserbringer in gutem Glauben zusammenzuarbeiten. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen lehnt Kompas Villas jede Verantwortung für den entstandenen Schaden ab und der Reisende hat diesen vor Ort zu begleichen.

7.4.  Kosten und Schäden, die durch den Verlust oder Diebstahl von Dokumenten oder anderen Wertgegenständen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden. Während der Reise hat der Reisende die persönlichen Sicherheitsregeln, die von jeder durchschnittlichen Person beachtet werden, einzuhalten, und die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. Kompas Villas ist nicht verantwortlich für die Handlungen der Reisenden in Bezug auf seine persönliche Verantwortung. Kommt der Reisende seinen Verpflichtungen nicht nach, haftet er gegenüber Kompas Villas für den Kompas Villas entstandenen Schaden. Kompas Villas übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Reisenden in einem solchen Fall entstehen könnte. Der Reisende hat sich während der Reise so zu verhalten, dass das Leben oder die Gesundheit seiner Mitreisenden nicht gefährdet und der Reiseverlauf nicht gestört wird. 

8. KATEGORISIERUNG DER BEHERBERGUNGSEINRICHTUNGEN UND HAUSORDNUNG IM ALLGEMEINEN 

8.1.  Die angebotenen Unterkünfte werden gemäß der offiziellen Kategorisierung beschrieben, die in den geltenden Vorschriften der Republik Kroatien festgelegt sind, und zwar nach Ausstattung, Einrichtung sowie nach den Geräten, Dienstleistungen und anderen Elemente, die in der offiziellen Kategorisierung vorgeschrieben sind. 

8.2.  Der Standard der Unterkunft, der Verpflegung und anderer Reisedienstleistungen variiert je nach Reiseziel und -land und ist nicht immer vergleichbar. 

8.3.  Kompas Villas ist bestrebt, detaillierte Informationen über die angebotenen Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, wobei geringfügige Abweichungen in der Ausstattung oder dem Aussehen des Interieurs, die die Funktionalität, den Komfort oder die Kategorie der Unterkunft nicht beeinträchtigen, möglich sind.

8.4.  Der Reisende akzeptiert die Möglichkeit geringfügiger Abweichungen von der Beschreibung oder den Fotos der zum Zeitpunkt der Buchung präsentierten Unterkunftseinrichtungen, die sich aus der regelmäßigen Wartung der Einrichtungen, saisonalen Veränderungen oder dem Austausch von Ausrüstungsgegenständen ergeben können. Diese Abweichungen haben keinen Einfluss auf die Kategorie der Beherbergungseinrichtung.

8.5.  Die Hausordnung der Beherbergungseinrichtung wird von den lokalen Tourismusorganisationen überwacht. Kompas Villas hat darauf keinen Einfluss.

8.6.  Der Eintritt in die Unterkunftseinheit erfolgt in der Regel zwischen 16.00 und 20.00 Uhr, und die Abreise erfolgt in der Regel bis 9.00 oder 10.00 Uhr am Abreisetag, es sei denn, die Hausordnung des Leistungserbringers, über die der Reisende rechtzeitig informiert wird, sieht etwas anderes vor.

8.7.  Kompas Villas wird den Leistungserbringer über jede im Voraus mittgeteilte zusätzliche Anforderung des Reisenden in Bezug auf die Unterkunft informieren (Unterbringung von Haustieren, Kinderbett u.Ä.), kann jedoch nicht garantieren, dass diese Anforderungen erfüllt werden.

8.8.  Für den Fall, dass in der Beherbergungseinrichtung mehr Personen erscheinen als bei Abschluss des Beherbergungsvertrages angegeben, behält sich Kompas Villas das Recht vor, die Erbringung der Beherbergungsleistung an Personen, die bei Vertragsabschluss nicht als Reisende registriert waren, zu verweigern oder, wenn möglich, die Beherbergungsleistung gegen Aufpreis zu erbringen.

9.  REKLAMATIONEN UND BESCHWERDEN

9.1.  Der Reisende hat Unregelmäßigkeiten oder Mängel bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen vor Ort durch Einreichung einer Beschwerde beim Vertreter der Agentur, beim direkten Leistungserbringer oder bei einer bevollmächtigten örtlichen Agentur anzuzeigen. Für den Fall, dass die Beanstandung vor Ort hätte behoben werden können (z.B. mangelnde Sauberkeit des Zimmers, mangelnde Ausstattung usw.) und der Reisende es versäumt hat, sich vor Ort zu beschweren und die oben genannten Personen über die Unregelmäßigkeiten zu informieren, wird davon ausgegangen, dass der Reisende die erbrachte Dienstleistung angenommen hat und somit das Recht verloren hat, zu einem späteren Zeitpunkt eine Beanstandung mit einem Antrag auf Preisminderung oder Schadensersatz einzureichen. Kompas Villas wird Reklamationen nicht berücksichtigen, wenn der Reisende kein Reklamationsprotokoll des Vertreters der Agentur oder des Dienstleisters vorgelegt hat, aus dem hervorgeht, dass die Mängel vor Ort nicht behoben werden konnten.

9.2.  Reklamationsverfahren: Der Reisende hat eine mangelhafte Dienstleistung unverzüglich beim Vertreter der Agentur oder in dessen Abwesenheit beim Leistungserbringer zu beanstanden. Bei der Beseitigung der Reklamationsursache hat der Reisende mit dem Vertreter nach Treu und Glauben zusammenzuarbeiten. Sollte der Reisende die angebotene Behebung der Reklamation, die den vereinbarten Leistungen entspricht, nicht akzeptieren, so wird Kompas Villas spätere Forderungen auf Rückerstattung oder Minderung des Reisepreises nicht berücksichtigen. Kann die Ursache der Beanstandung nicht beseitigt werden, hat der Reisende einen schriftlichen Bericht mit dem Vertreter zu erstellen. Innerhalb von zwei Wochen nach der Rückkehr von der Reise muss der Reisende eine schriftliche Reklamation per Einschreiben an folgende Adresse senden: Kompas d.o.o., Mate Vlašića 20, 52440 Poreč, oder an die E-Mail-Adresse: villas@kompas-travel.com unter Beifügung von Nachweisen der Berechtigung der Reklamation, und zwar mindestens einer schriftlichen Bestätigung mit der Unterschrift des Vertreters oder Leistungserbringers, Rechnungen für zusätzliche Kosten und dergleichen. Der Reisende kann seine Reklamation auch an die Verkaufsstelle richten, bei der er den Reisevertrag abgeschlossen hat. Kompas Villas wird dem Reisenden innerhalb von 15 Werktagen nach Erhalt der Reklamation schriftlich antworten. Solange die Antwort von Kompas Villas auf die Reklamation aussteht, ist der Reisende nicht berechtigt, Beschwerden oder Anträge bei Dritten oder zuständigen Institutionen einzureichen oder die mit der Reklamation zusammenhängenden Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 

Ohne eine schriftliche Beanstandung wird der Veranstalter Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz nicht berücksichtigen. Eine per Post versandte Reklamation muss unterschrieben sein und kann von jedem Reisenden im eigenen Namen oder von einem Dritten mit schriftlicher Vollmacht des Reisenden eingereicht werden. 

10.  SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

10.1.  Kompas Villas speichert alle personenbezogenen Daten des Reisenden in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz und anderen einschlägigen Vorschriften. Mit der Unterzeichnung des Beherbergungsvertrages gilt die Zustimmung des Reisenden zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke des Vertragsabschlusses und der Vertragserfüllung als erteilt.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1.  Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, können dem zuständigen Gericht, dem Ehrengericht der Kroatischen Wirtschaftskammer, dem Mediationszentrum der Kroatischen Wirtschaftskammer, dem Mediationszentrum des Kroatischen Arbeitgeberverbandes oder dem Mediationszentrum des Kroatischen Mediationsverbandes zur Beilegung vorgelegt werden. Die Kontaktdaten sind unter https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/consumers/resolve-your-consumer-complaint_hr zu finden. Für den Reisevertrag ist das materielle Recht der Republik Kroatien maßgebend und für allfällige Streitigkeiten wird Zagreb als Gerichtsstand vereinbart.

11.2.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter www.kompas-villas.com abrufbar.


Poreč, den 1. September 2024































 

 

 

 

 







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